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Umweltfreundliche Prinzipproduktion in Color-P

AlsUmweltfreundliches Unternehmen, Color-p besteht auf der sozialen Pflicht des Umweltschutzes. Vom Rohstoff über die Produktion bis hin zur Lieferung folgen wir dem Prinzip der umweltfreundlichen Verpackung, um Energie zu sparen, Ressourcen zu schonen und die nachhaltige Entwicklung der Bekleidungsverpackungsindustrie zu fördern.

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Was ist GRÜNE VERPACKUNG?

Grüne Verpackungen können definiert werden als: moderate Verpackungen, die recycelt, recycelt oder abgebaut werden können und während des gesamten Lebenszyklus des Produkts keinen öffentlichen Schaden für den menschlichen Körper und die Umwelt verursachen.

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Grüne Verpackungen sollten insbesondere folgende Bedeutungen haben:

1. Paketreduzierung umsetzen (Reduce)

Grüne Verpackungen sollten moderate Verpackungen mit dem geringsten Maß an Schutz, Bequemlichkeit, Verkauf und anderen Funktionen sein. In Europa, den USA und anderen Ländern gilt die Verpackungsreduzierung als erste Wahl für die Entwicklung harmloser Verpackungen.

 

2. Verpackungen sollten leicht wiederzuverwenden oder zu recyceln sein (Reuse and Recycle)

Durch stoffliche Wiederverwendung, Recycling von Abfällen, Herstellung recycelter Produkte, Verbrennung von Wärmeenergie, Kompostierung, zur Verbesserung des Bodens und andere Maßnahmen zur Erreichung des Zwecks der Wiederverwendung. Es belastet die Umwelt nicht und nutzt die Ressourcen voll aus.

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3. Verpackungsabfälle können den Verfall beeinträchtigen (abbaubar)

Um dauerhaften Abfall zu verhindern, sollten sich nicht wiederverwertbare Verpackungsabfälle zersetzen und verrotten. Industrieländer auf der ganzen Welt legen Wert auf die Entwicklung von Verpackungsmaterialien durch biologischen oder photochemischen Abbau. Reduzieren, Wiederverwenden, Recyceln und Abbaubar – das heißt, die 3R- und 1D-Prinzipien für die Entwicklung umweltfreundlicher Verpackungen sind im 21. Jahrhundert allgemein anerkannt.

 

4. Verpackungsmaterialien sollten für den menschlichen Körper und Organismen ungiftig sein.

Verpackungsmaterialien dürfen keine giftigen Stoffe enthalten oder der Gehalt an giftigen Stoffen muss unter den einschlägigen Standards liegen.

 

5. Im gesamten Produktionszyklus von Verpackungsprodukten darf die Umwelt nicht verschmutzt oder die Öffentlichkeit geschädigt werden.

Das heißt, Verpackungsprodukte von der Sammlung von Rohstoffen über die Materialverarbeitung, die Herstellung von Produkten, die Produktverwendung, das Abfallrecycling bis hin zur Endbehandlung des gesamten Lebensprozesses sollten keine öffentlichen Gefahren für den menschlichen Körper und die Umwelt darstellen.

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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 22.04.2022